PROFILBLATT

Kulturknotenpunkte Schleswig-Holstein

 

2015 wurden erstmals »Kulturknotenpunkte« in Schleswig-Holstein eingerichtet.

 

1. Geschichte und Kontext

Im Kontext des ersten landesweiten Kulturdialogs (2013/2014) wurde die Idee »kultureller Knotenpunkte« entwickelt, um die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen zu stärken und regionale Vernetzung zu fördern. 2014 wurde sie mit der Kulturkonzeption »Kulturperspektiven Schleswig-Holstein« der Öffentlichkeit vorgestellt. 2015 wurden die ersten »Kulturknotenpunkte« mit Finanzierung aus dem Kulturhaushalt des Landes bewilligt, und in vorhandenen Kultur- und Bildungseinrichtungen eingerichtet. Bis 2017 wuchs das Netzwerk auf sieben Kulturknotenpunkte, die heute nach ihrer Lage im Land Schleswig-Holstein benannt sind: Kulturknotenpunkte Südost, Südwest, Nordwest, Nordost, Ost, Mitte und West. Die Koordinierung wurde dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. übertragen.

Auf Basis einer Evaluation wurde das Aufgabenportfolio für die zweite Förderrunde (2021–2025) geschärft. Alle sieben Kulturknotenpunkte bestehen weiter, teilweise mit veränderten Trägerschaften; in zwei Regionen sind zu bestehenden Institutionen weitere Träger hinzugekommen, so dass die Arbeit dort im Tandem geleistet wird.

 

2. Die Wirkungsgebiete und Grad ihrer Ländlichkeit

Die Wirkungsgebiete der Kulturknotenpunkte umfassen jeweils mehr als einen Landkreis. In einigen Fällen erstrecken sich die Gebiete über zwei Landkreise, in anderen Fällen sind es ein Landkreis und ein Teil eines weiteren Landkreises. So deckt beispielsweise der Kulturknotenpunkt Ost die Landkreise Plön und Ostholstein ab, der Kulturknotenpunkt Mitte umfasst den Landkreis Segeberg und den südlichen Teil des Landkreises Rendsburg-Eckernförde. Alle elf Kreise Schleswig-Holsteins sind somit abgedeckt.

Die Träger der Kulturknotenpunkte befinden sich, laut BBSR-Gemeindetypologie, überwiegend in Kleinstädten, drei von ihnen in Mittelstädten und einer in einer Landgemeinde.

Die Wirkungsgebiete der Knotenpunkte Nordwest und Nordost sind nach Thünen-Typisierung »sehr ländlich«, die Wirkungsgebiete der weiteren Kulturknotenpunkte werden großenteils als »eher ländlich« charakterisiert. Am ländlichsten ist das Wirkungsgebiet des Knotenpunkt Nordwest. Das vom Knotenpunkt Südwest abgedeckte Gebiet wird als städtisch charakterisiert (Kreis Pinneberg, Metropolregion Hamburg).

 

3. Durchführende Träger / Rechtsform

Die Kulturknotenpunkte sind jeweils in Kultur- oder Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Vereinen, Stiftungen, kommunalen und kreiseigenen Einrichtungen angesiedelt.

 

4. Administratives Verhältnis zu Kreisverwaltungen

Die meisten Kulturknotenpunkte sind nicht institutionell mit Kreisverwaltungen verbunden. Ausnahmen sind der Kulturknotenpunkt Südost, an dessen Trägerschaft der Stabsbereich Kultur des Kreises Stormarn im Tandem mit der Stiftung Herzogtum Lauenburg beteiligt ist, sowie der Kulturknotenpunkt Nordost in Trägerschaft der Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg gemeinsam mit der Internationalen Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg.

 

5. Aufgaben der Kulturknotenpunkte

Die Kernaufgaben der Kulturknotenpunkte sind entsprechend der Landesförderung:

  • Ansprechpartner für Kulturschaffende und Kulturakteure in der Region
  • Beratung, Qualifizierung und Wissenstransfer der Kulturakteure untereinander
  • Vernetzung der Angebotsstrukturen im ländlichen Raum untereinander und mit den großen Zentren des Bundeslandes und darüber hinaus
  • Förderung und Initiierung von Kooperationen zwischen Kulturakteuren, Politik und Verwaltung sowie Akteuren anderer gesellschaftlicher Bereiche (Soziales, Bildung, Tourismus, Wirtschaft)
  • Sichtbarmachung der kulturellen Angebote der Region
  • Impulse für die kulturelle Entwicklung und für Innovationen in den Regionen
  • Multiplikatoren der Landespolitik vor Ort und Vermittlung entsprechender Prioritäten (z.B. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kulturelle Bildung)

 

6. Instrumente, Formate und Arbeitsweise

Im Rahmen der Förderung als Kulturknotenpunkt legen die Trägerinstitutionen ihre inhaltlichen und operativen Schwerpunkte im Austausch mit dem Kulturministerium fest.

  • Information zu Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen mit eigenen Medien sowie im Verbund mit der landesweiten Servicestelle Kulturförderung
  • Öffentlichkeitsarbeit für regionale Kultur-, Diskussions- und Vernetzungsangebote durch digitale Medien (Veranstaltungskalender, Social-Media-Kanäle, Newsletter etc.)
  • Durchführung von analogen und digitalen Fortbildungen, Workshops, Fachtagungen und Informationsveranstaltungen für Kulturakteure in der Region, z.T. im Verbund mit dem Landeskulturverband und der landesweiten Servicestelle Kulturförderung
  • Beratung und Unterstützung von lokalen Akteuren bei ihrer Vernetzungsarbeit (Stärkung lokaler Kulturnetzwerke)
  • Organisation von Vernetzungstreffen der Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, z.B. regelmäßige Museumsnetzwerktreffen oder informelle Kulturstammtische
  • Kooperation mit Kulturträgern, die selbst beratend und unterstützend tätig sind
  • Material- und Technikpool für Kulturveranstalter
  • strategische Partnerschaften mit Schulen, Kulturtafeln und Künstlerverbänden
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Kulturveranstaltungen
  • In einigen Fällen: Durchführung von Kunst- und Kulturveranstaltungen mit Künstler*innen der Region, in Kooperation mit regionalen Partnern und/oder von regionaler Reichweite, z.B. Ausstellungen oder jährliche Festivals
  • regelmäßiger Austausch und Kooperation der Kulturknotenpunkte untereinander mit und unter Koordinierung des Landeskulturverbandes im Rahmen von Jour fixes und inhaltlichen Netzwerktreffen

 

7. Personelle und finanzielle Ausstattung

Für jeden Kulturknotenpunkt gibt es jeweils einen bzw. (bei Kulturknotenpunkten in gemeinschaftlicher Trägerschaft) zwei Ansprechpartner*innen, i.d.R. in Form von Teilzeitstellen. Abhängig von der Struktur des Trägers/der Träger wirken z.T. weitere Mitarbeitende der Trägerinstitution mit kleinen Stellenanteilen an der Arbeit der Kulturknotenpunkte mit.

Jedem »Kulturknotenpunkt« stehen im Rahmen der Landesförderung Sachmittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung.

 

8. Finanzierung der Kulturknotenpunkte

Jeder »Kulturknotenpunkt« wird jährlich mit 40.000 Euro in Form einer Projektförderung (i.d.R. fünfjährig) seitens des schleswig-holsteinischen Kulturministeriums finanziert. Die »Kulturknotenpunkte« sind bei bestehenden Kultur- bzw. Bildungseinrichtungen angesiedelt, deren regulärer Geschäftsbetrieb über anderweitige, u.a. kommunale, Finanzierungen gesichert ist.

Seit 2021 stehen aus dem Landeshaushalt in Form von Projektförderungen jährlich insgesamt 325.000 Euro für die Kulturknotenpunkte zur Verfügung: 280.000 Euro für die »Kulturknotenpunkte« und zusätzlich 45.000 Euro für den Landeskulturverband zur Koordinierung des Netzwerks.

Quellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 24.11.2023)

Forbrich, Herle (2015): »Kultur im ländlichen Raum mit ›Kulturknotenpunkten‹ stärken. Der Kulturknotenpunkt Nordfriesland/Nordschleswig«, in: Kulturpolitische Mitteilungen »Kultur in ländlichen Räumen«, Heft 151 (IV/2015), S. 50-51

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (2021): »Kulturbericht 2017-2021«, Kiel: Selbstverlag

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (2021): »Drei Kulturknotenpunkte werden für fünf Jahre gefärdert«, 01.07.2021, https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/Presse/PI/2021/Juli_2021/III_Kulturknotenpunkte.html (letzter Zugriff: 27.07.2023)

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (2022): »Land fördert weiter Kulturknotenpunkte –Bewerbungsverfahren startet«, 18.08.2022, https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/08/18/land-foerdert-weiter-kulturknotenpunkte-bewerbungsverfahren-startet-i-ministerin-prien-eine-wichtiges-projekt-um-kulturschaffende-und-kulturnutzer-zusammenzubringen/ (letzter Zugriff: 27.07.2023)

Salamon-Menger, Philipp/Hanke, Benjamin (2022): »Kulturknotenpunkte Schleswig-Holstein. Eine Erfolgsgeschichte beteiligungsorientierter Kulturpolitik in ländlichen Räumen«, in: Kulturpolitische Mitteilungen »Cultural Leadership. Führung neu denken«, Heft 176(I/2022) S. 24–26

Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 24.11.2023)

 

Schriftliche Befragung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein 2023 durch das IfK

Abstimmung mit dem Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. 2023 durch das IfK

Internetseiten der einzelnen Kulturknotenpunkte, zugänglich über: https://www.kulturknotenpunkt.de/