Inklusion ist ein altes Thema der Neuen Kulturpolitik. Der ursprünglich universalistische Anspruch („für alle“ und „von allen“) wurde allerdings in der inklusiven Kulturpolitik weitgehend auf den Behindertenkontext reduziert. In der entsprechenden kulturellen Praxis geht es heute vor allem darum, körperlich und geistig behinderten Menschen den Zugang und die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Damit sind zugleich die zwei Ebenen der inklusiven Kulturarbeit angesprochen. Einerseits geht es darum, für die von Behinderung Betroffenen „Barrierefreiheit“ herzustellen, d.h. über eine entsprechende bauliche Infrastruktur und technische Ausstattung den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Andererseits muss gewährleistet sein, dass Behinderte auch aktiv am kulturellen Leben teilnehmen können, d.h. selbst künstlerisch tätig werden können. In dieser Hinsicht ist passive Anwesenheit nur die eine Seite der inklusiven Kulturarbeit und muss immer durch die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme im Sinne kultureller Eigentätigkeit ergänzt werden.
Ein derart inklusiver Anspruch lässt sich mit den Mitteln der Kulturpolitik allein nur schwerlich einlösen. Hier sind ebenso die Bildungspolitik, der Städtebau, die Verkehrspolitik und nicht zuletzt die Sozialpolitik gefordert. Vor allem aber sind die vielen Kultureinrichtungen in der Pflicht, Zugänge zu schaffen, damit Behinderte nicht nur „da“ sind, sondern auch „dabei“ sein können. Das ehrenamtliche Engagement in diesem Feld war ein Gründungsimpuls der Kulturpolitischen Gesellschaft, die im Gefolge der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2009) diesen Faden wieder aufnahm und u.a. ein Projekt zur „Inklusive(n) Kulturellen Bildung und Kulturarbeit“ durchführte, das 2014 in der Materialienreihe Nr. 14 des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft dokumentiert ist.