PROFILBLATT

Kultursekretariate der ländlichen Kulturräume Sachsens

 

Erstmals wurden 1994 Kultursekretariate für die ländlichen Kulturräume in Sachsen installiert.

 

1. Geschichte und Kontext

Mit dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG), das im Jahr 1994 in Kraft getreten ist und in seiner aktuellen Fassung vom Jahr 2018 gilt, wurden für die Geschäftsführung der ländlichen Kulturräume Kultursekretariate eingerichtet. Im Zuge der Kreisgebietsreform wurden 2008 die ländlichen Kulturräume vergrößert und ihre Anzahl auf fünf reduziert: Kulturraum Leipziger Raum, Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen, Kulturraum Vogtland-Zwickau.

Seitdem gibt es sechs Kultursekretariate in den fünf ländlichen Kulturräumen (zwei im Kulturraum Vogtland-Zwickau). In den drei urbanen Kulturräumen Dresden, Leipzig und Chemnitz übernehmen die Stadträte und Stadtverwaltungen die Aufgaben des Kulturraums.[1]

Das SächsKRG ist in Deutschland einmalig, es bildet die rechtliche Grundlage für die gemeinsame Finanzierung regional bedeutsamer Kultureinrichtungen und Projekte durch den Freistaat, die Landkreise und Kommunen. Das zentrale Ziel sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur.

Hauptorgane der Kulturräume sind die Kulturkonvente, denen die Landrät*innen der zum betreffenden Kulturraum gehörenden Kreise sowie weitere Mitglieder aus den Kreistagen, Mitgliedsgemeinden und den Kulturbeiräten angehören. Die Kulturkonvente berufen Kultursachverständige in die Kulturbeiräte, die fachlich beratend tätig werden. Zudem können die Kulturräume Facharbeitsgruppen einrichten.

[1]   Die urbanen Kulturräume werden im Folgenden nicht näher betrachtet.

 

2. Die Wirkungsgebiete und Grad ihrer Ländlichkeit

Die ländlichen Kulturräume decken das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen ohne die drei Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz ab. Die Kultursekretariate der fünf ländlichen Kulturräume sind für jeweils zwei Landkreise zuständig, die nach Typologie des Thünen-Instituts (2023) alle als »eher ländlich« charakterisiert werden. Am ländlichsten wird der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien eingestuft.

Vier der sechs Kultursekretariate haben ihren Sitz in einer Kreisstadt. Ausnahmen stellen die Sekretariate in Flöha (Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen) und Grimma (Kulturraum Leipziger Raum) dar. Bis auf das Kultursekretariat in Flöha (Kleinstadt) sind alle Sekretariate nach Stadt- und Gemeindetypologie des BBSR in Mittelstädten.

 

3. Durchführende Träger / Rechtsträger

Die ländlichen Kulturräume sind öffentlich-rechtliche Zweckverbände.

 

4. Administratives Verhältnis zu Kreisverwaltungen

Die Kultursekretariate sind jeweils der*dem Vorsitzenden des Kulturkonvents unterstellt. In den ländlichen Kulturräumen sind die Landkreise zur Mitgliedschaft verpflichtet. Die Landrät*innen der beiden Kreise eines jeden ländlichen Kulturraums stehen dem jeweiligen Kulturkonvent vor, als Vorsitzende*r und Stellvertreter*in. Der jeweilige Kulturkonvent entscheidet unter Beachtung der Empfehlungen des Kulturbeirates über die Vergabe der Fördermittel des Kulturraums.

 

5. Aufgaben der Kultursekretariate

Die vorrangige Aufgabe der Kultursekretariate ist die Organisation der Kulturförderung des jeweiligen Kulturraums, die mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung erfolgt, grundsätzlich aber alle Sparten und Kulturformen umfasst, sofern die Kultureinrichtungen oder kulturellen Projekte regionale Bedeutung entfalten.

  • Information und Beratung von Kulturakteuren und Einrichtungen hinsichtlich der Förderung des Kulturraums
  • Unterstützung von Trägern der Kulturellen Bildung
  • Organisation der Fördermittelvergabe (durch die betreffenden Gremien des Kulturraums)
  • Sichtbarkeit des regionalen Kulturschaffens und seiner Besonderheiten

6. Instrumente, Formate und Arbeitsweise

  • Online-Medien zur Information über die Vergabe der Kulturraummittel
  • Einrichtung von Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung mit Fachpersonal, Informations-, Weiterbildungs-, Vernetzungs- und Beratungsangeboten sowie eigenen Programmen und Modellprojekten, insb. an der Schnittstelle von Kultur und Schule
  • Web-Information über weitere regionale und bundesweite Fördermöglichkeiten
  • Web-Auftritte mit Informationen über Kulturorte, Kulturschaffende, Vereine und Veranstaltungen im Kulturraum
  • Unterstützung und Organisation der Gremien des Kulturraums (Kulturkonvent, Beirat, Facharbeitsgruppen)
  • Vorbereitung und Organisation der Fördermittelvergabe (institutionelle Förderungen sowie Projektförderungen)
  • Organisation der Erarbeitung von Förderrichtlinien und Förderschwerpunkten durch die Gremien des Kulturraums
  • Organisation der Erarbeitung von kulturpolitischen Leitlinien durch die Gremien des Kulturraums als Instrument zur Entwicklung der Förderrichtlinien, der Definition regionaler Bedeutsamkeit sowie zur Darstellung regionaler Alleinstellungsmerkmale
  • Information über landesweite Kulturveranstaltungen und kulturpolitische Prozesse, z.B. Kulturdialog »Zukunft hoch K« 2022–2024, Jahr der Industriekultur 2020
  • Entwicklung und Durchführung von regionalen Kooperationsprojekten (auch bereichsübergreifend mit Tourismus) als Beitrag zu landesweiten Initiativen, z.B. zum Jahr der Industriekultur 2020
  • Ausrichtung von Wettbewerben, z.B. Kammweg-Literaturpreis des Kulturraums Erzgebirge-Mittelsachsen

7. Personelle und finanzielle Ausstattung

Die Kultursekretariate sind personell unterschiedlich aufgestellt: In den meisten Kultursekretariaten der ländlichen Kulturräume sind einschließlich der Verwaltung sechs Personen in Voll- oder Teilzeit tätig, in einem sind es drei Personen. Für die jeweiligen Netzwerkstellen Kulturelle Bildung sind i.d.R. zwei Fachkräfte zuständig (Teil- oder Vollzeit), in zwei Fällen in Personalunion mit den Mitarbeiter*innen für die allgemeinen Aufgaben des Kultursekretariats.

Den Kultursekretariaten stehen in unterschiedlichem Umfang Sachmittel zur Verfügung.

 

8. Finanzierung der Kultursekretariate

Die Kultursekretariate werden über die Kulturraummittel finanziert, die sich folgendermaßen zusammensetzen: einen staatlichen Kulturlastenausgleich, eine Kulturumlage von den Pflichtmitgliedern des Zweckverbandes (jeweils zwei Landkreisen) und ggf. freiwilligen Mitgliedern (Städte) sowie Beiträge der jeweiligen Sitzgemeinden der zu fördernden Kulturträger.

Das SächsKRG sieht für die Finanzierung der Kulturräume (einschließlich der Fördermittel) einen jährlichen Kulturlastenausgleich von mindestens 94,7 Mio. Euro vor, der durch weitere staatliche Mittel aufgestockt werden kann. Knapp die Hälfte dieser staatlichen Mittel wird nach einem rechnerischen Verfahren auf die ländlichen Kulturräume aufgeteilt, die andere Hälfte auf die urbanen. Die Mitglieder der ländlichen Kulturräume, die Landkreise und Gemeinden, tragen in unterschiedlicher Höhe zu den jeweiligen Kulturraummitteln bei; das SächsKRG sieht vor, dass sie mindestens ein Drittel der Finanzausstattung des Kulturraums zu erbringen haben.

Quellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 24.11.2023)

Freistaat Sachsen (2015): »Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes«, Dresden

Sächsischer Kultursenat (2021): »Erster Bericht des Sächsischen Kultursenats zum Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes«, https://www.saechsischer-kultursenat.de/fileadmin/KSN/PDF_Dokumente/Erster_Bericht_des_Saechsischen_Kultursenats_zum_Vollzug_des_Kulturraumgesetzes.pdf (letzter Zugriff: 22.06.2023)

Freistaat Sachsen (2018): Sächsisches Kulturraumgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 811), https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3215-Saechsisches-Kulturraumgesetz (letzter Zugriff: 13.11.2023)

Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 24.11.2023)

 

Schriftliche Befragung des Sächsischen Staatsministerium für Kultur und Tourismus 2023 durch das IfK

Internetseiten der ländlichen Kulturräume: https://kultur-leipzigerraum.de, https://www.kulturraum-erleben.de, https://www.kulturraum-on.de, https://www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de, https://kulturraum-vogtland-zwickau.de (letzter Zugriff jeweils: 14.11.2023)