Die Kulturbüros der zehn Kulturregionen NRW wurden ab 1997 eingerichtet.
Im Zuge der Programmentwicklung der Regionalen Kulturpolitik (RKP) in den Jahren 1995/96 wurden zehn Kulturregionen gebildet: Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Diese beziehen sich auf mehr oder weniger historisch gewachsene Kulturlandschaften oder Wirtschaftsräume. Zur Umsetzung des Programms wurden im Laufe der Jahre in neun der zehn Kulturregionen Koordinierungsbüros (die RKP-Kulturbüros) eingerichtet. Seit 2022 haben mit der Gründung einer Koordinierungsstelle für das Ruhrgebiet alle Kulturregionen ein regionales Kulturbüro. Zu seinem 25. Jubiläum im Jahr 2022 wurde das Programm umbenannt in »RKP – Regionales Kultur Programm NRW«.
Intention des RKP sind die kulturelle Kooperation und strukturbildende Vernetzung sowie die Profilierung der Kulturregionen nach innen und außen. Es steht Kulturakteuren in urbanen wie ländlichen Gebieten offen, in der Praxis wird es von den großstädtischen Kulturakteuren des Landes seltener genutzt. Aufgrund seiner regionalen Ausrichtung profitieren vorrangig kleinere Städte und Gemeinden von dem Programm.
Die zehn RKP-Kulturregionen umfassen ganz NRW, sind unterschiedlich groß und decken in der Regel mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte ab (zwischen 3 und 8). Ausnahmen bilden die Kulturregion Sauerland, die weitgehend dem Hochsauerlandkreis entspricht, und die Kulturregion Ruhrgebiet, die sich zum Teil mit anderen Kulturregionen überschneidet und somit 16 Kreise bzw. kreisfreie Städte umfasst.
Die RKP-Kulturbüros befinden sich nicht immer in der größten Stadt der Region, sondern teils auch in ländlichen Gebieten. So ist das Büro des Münsterlandes nicht etwa in der Großstadt Münster, sondern in der kleinen Mittelstadt Greven und das Büro der Kulturregion Südwestfalen in der Kleinstadt Altena, nicht in Siegen. Weitere drei Kulturbüros befinden sich nach Stadt- und Gemeindetypologie des BBSR in Mittelstädten und fünf in Großstädten.
Die RKP-Kulturregionen sind hinsichtlich ihres Grades an Ländlichkeit sehr disparat. Einzig die Kulturregion Sauerland ist nach Thünen-Typisierung gänzlich »sehr ländlich«, darüber hinaus gibt es »sehr ländliche« Gebiete in den Regionen OWL, Südwestfalen, Münsterland und Aachen. Auf der anderen Seite sind sowohl das Ruhrgebiet als auch die Rheinschiene nach Thünen-Typisierung zu keinem Teil ländlich, die Kulturregionen Niederrhein und das Bergische Land sind großenteils städtisch geprägt.
Die RKP-Kulturbüros sind bei kommunalen Kulturverwaltungen, bei Landkreisen, kommunalen Verbünden oder anderen Formen regionaler Organisation angesiedelt, die zuweilen weitere öffentliche Aufgaben in den Bereichen Bildung, Soziales, Tourismus oder Regionalentwicklung wahrnehmen.
Alle RKP-Kulturregionen basieren auf interkommunaler Kooperation unter Beteiligung der Landkreise. Die Kulturbüros der Kulturregionen Bergisches Land, Sauerland und Südwestfalen sind innerhalb der Kreisverwaltungen angesiedelt.
Zudem werden alle RKP-Kulturbüros durch regionale Gremien bzw. Fachbeiräte begleitet, in denen die Kommunen und Landkreise der betreffenden Region, nicht-kommunale Kunst- und Kulturträger sowie die regionale Wirtschaft und / oder Tourismus vertreten sind. Die Fachbeiräte treffen die Auswahl der Projekte aus der Region, die der Landesregierung zur Förderung vorgeschlagen werden.
Aufgaben der Kulturbüros sind:
Die Arbeitsweise variiert je nach Trägerorganisation, deren Ausstattung, Geschichte und Lage. Zentrale Instrumente und Formate sind:
In den Kulturbüros gibt es zwischen einer und drei Ansprechpersonen im Umfang von einer halben bis zwei Vollzeitstellen. Ihnen stehen in unterschiedlichem Umfang Sachmittel zur Verfügung.
Die Fördermittelvergabe aus dem RKP erfolgt nicht durch die Kulturbüros, sondern wird über die Bezirksregierungen abgewickelt, wenn die Förderentscheidung durch das Land vorliegt.
Die Kulturbüros werden mit Landesmitteln (aus dem Regionalen Kultur Programm NRW) und in unterschiedlicher Höhe von den Trägern (Kommunen in der Region, Vereine oder Kreise) finanziert. Das MKW NRW fördert die erste volle Stelle eines Kulturbüros mit 48.000 Euro pro Jahr, die zweite Stelle mit 35.000 Euro pro Jahr (Stand 2023).
Jährlich stehen aus dem Landeshaushalt rund 6 Mio. Euro für das Regionale Kultur Programm NRW zur Verfügung, davon werden rund 600.000 Euro für die Kulturbüros aufgewendet.
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2016): »Kulturförderplan 2016–2018«, Düsseldorf, S. 42
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): »3.2 RKP – Regionales Kultur Programm NRW«, in: Landeskulturbericht NRW 2022, S. 80–91
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 24.11.2023)
Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 24.11.2023)
Befragung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 durch das IfK
Internetseiten der einzelnen RKP-Kulturbüros, zugänglich über: https://regionaleskulturprogrammnrw.de/