Mit Dr. Gerhart Baum (Bundesminister a.D. und Rechtsanwalt), Dr. Ina Hartwig (Dezernentin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt am Main) und Dr. Wolfgang Ullrich (Kunsthistoriker und Kulturwissenschaftler)
Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut und wird dementsprechend von Entscheider*innen aus Kulturpolitik und Kulturverwaltung beachtet. Durch den Schutz vor einer Einflussnahme durch Dritte sollen Kunst- und Kulturproduktionen von äußeren Sachzwängen und zu klaren Zielperspektiven abgekoppelt werden, um auf diese Weise den Raum für eine kritische Verhandlung gesellschaftlicher Zustände zu ermöglichen. Im Kontext der Transformation kultureller Infrastrukturen wird die Kunstfreiheit allerdings oftmals als Todschlagargument ins Feld geführt und verhindert den Dialog über dringend notwendige Entwicklungsprozesse im Kulturbereich. In Bezug auf die Anpassung des Kulturbereichs an sich verändernde gesellschaftliche Bedarfe, scheint ein Dialog zwischen Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturmacher*innen mit gemeinsamen Zieldefinitionen der Kulturplanung notwendig zu sein. Müssen wir zwischen Eingriffen in den Produktionskontext und Eingriffen in die Inhalte unterscheiden, um Transformationen möglich zu machen? Welche kulturpolitischen Setzungen sind legitim und für eine zukunftsweisende Kulturpraxis notwendig? Dies sind wichtige Fragen für die Diskussion in diesem WebTalk.
In der 3. Session der WebTalk-Reihe »Kunstfreiheit zwischen Autonomie und Verantwortung« der Kulturpolitischen Akademie steht die Auseinandersetzung mit dem Neutralitätsgebot im Fokus.
In der öffentlichen Auseinandersetzung taucht der Begriff »Neutralität« in den letzten Jahren verstärkt auf – nicht mehr nur in der Bildung, sondern auch in der Kultur. Von Kultureinrichtungen wird die Einhaltung eines »Neutralitätsgebotes« eingefordert bzw. ihnen wird vorgeworfen, gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen. Wie verhält es sich tatsächlich mit diesem Gebot? Was ist mit Neutralität gemeint? Für wen gilt dieses Gebot?
Diese Fragen diskutieren wir aus kulturpolitischer (Anne Pallas) und juristischer Sicht (Prof. Dr. Friedhelm Hufen). Außerdem berichtet eine Kultureinrichtung (KASCH in Achim).von ihren konkreten – auch juristischen – Erfahrungen.
„Cancel Culture“ taucht als politisches Schlagwort in Debatten immer häufiger auf. Dabei ist dieser Begriff in den – nicht selten hitzigen – Debatten umstritten und unterschiedlich konnotiert. Die Debatten bewegen sich dabei im Spannungsfeld von Fragen der des Zugangs, der Macht, der Aufmerksamkeit, der Deutungshoheit, der Identität(spolitik), der Demokratie, des Diskurses, der Zensur, der Diskriminierung, des Protestes, der Gerechtigkeit und der Debattenkultur selbst. Doch was bedeutet dieses im Kontext von Kultur und von Kunstfreiheit? Wird die Kunstfreiheit durch „Cancel Culture“, „Political Correctness“ und „Selbstzensur“ eingeschränkt? Leistet „Cancel Culture“ einen Beitrag zur Demokratie?
Über diese und weitere Fragen diskutieren im Web-Talk „Cancel Culture. Identitätspolitik(en) als Bedrohung der Kunstfreiheit?“ Dr. Karsten Schubert (geschäftsführender Assistent an der Professur für Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte an der Universität Freiburg), Prof. Matthias Wagner K (Direktor des Museums Angewandte Kunst in Frankfurt am Main) und Maryam Aras (Kulturwissenschaftlerin an der Universität Bonn).
How about the state of artistic freedom in the world? While we focused during the last four sessions of our web talk series “artistic freedom” on Germany now with our 5th session we are going to broad up the perspectives. We will be given a presentation of the results of the worldwide monitoring of artistic freedom by freemuse (published in February). We got the chance of an insight view on the recent situation for artists in Belarus and we learn about an international program that aims to strength the promotion and protection of artistic freedom. Does this issue has any impact on our work? In which way? What can we do?