Kulturförderrichtlinien

 

Kulturförderrichtlinien

Ergänzende Informationen zum Beitrag »Vereinfachung von Förderverfahren durch neue Regeln? Der Trend geht zu Allgemeinen Kulturförderrichtlinien« in den Kulturpolitischen Mitteilungen 176 (I/2022), Seite 25–27

Stand: 17.02.2022

Zu Fußnote 1:

 

Thüringen

Sachsen-Anhalt

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Titel mit URL
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich Allgemeine Richtlinie zur Festlegung
von Erleichterungen bei der Kulturförderung
und zur Stärkung des ehrenamtlichen
Engagements in der Kultur
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Kunst und Kultur Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur

erstmaliger Erlass

10.10.2013

27.07.2017

05.10.2017

13.11.2017

18.03.2019

10.01.2020

30.11.2021

letzte Aktualisierung

09.09.2019

-

19.03.2021

-

10.12.2019

28.04.2021

-

Genehmigung vorzeitiger Maßnahmebeginn mit Antragstellung

bei Kulturprojekten i. e. S.

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-

bis 50.000 €

-

bis 50.000 €

ja

Festbetragsfinanzierung als Regelfall

nur bei institutionellen Förderungen

ja

bis 50.000 €

bis 50.000 €

ja

bis 50.000 € bei Förderquote ≤80%

bis 250.000 € bei Förderquote ≤60%

ja

Verwaltungskostenpauschale

5 %

-

7,5 %

-

-

2,5 %

9 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben

Anerkennung von Eigenarbeitsleistungen bzw. unbaren Leistungen

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ja

ja

ja

ja

ja

ja

vereinfachte Inventarisierungspflicht

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bis 50.000 €

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-

einfacher Verwendungsnachweis als Regelfall

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bis 20.000 €

bis 25.000 € regelmäßig, bis 50.000 € bei bereits beanstandungslos Geförderten

ja

bis 50.000 € Regelfall, über 50.000 € in allen geeigneten Fällen

bis 50.000 €

automatische Auszahlung ohne Mittelabruf

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bis 10.000 € vollständig, bis 25.000 € in zwei Raten

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bis 50.000 € in zwei Raten

bis 10.000 € vollständig, bis 25.000 € in zwei Raten

Bildung von Rücklagen bei institutionell Geförderten

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-

ja

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Zuwendungsfähigkeit von Festpersonal bei Projektförderungen

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-

ja

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modifiziertes Besserstellungsverbot

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ja

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modifiziertes Versicherungsverbot

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-

ja

ja (generell möglich, wenn begründet)

Sponsoring und Spenden nicht auf Zuwendung anrechnen

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ja

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Zuwendungsfähigkeit bestimmter Ausgaben auch nach Bewilligungszeitraum

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ja

Änderungen bei Ausgaben generell möglich, soweit ausgeglichen

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-

ja

Zu Fußnote 2:

Thomas Esper: Modernisierung des Zuwendungsrechts in RLP. In: Kulturpolitische Mitteilungen Nr. 165 II/2019, S. 48f

Zu Fußnote 3:

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (Hrsg.): Impulspapier Modernisierung der Zuwendungspraxis für den dritten Sektor. Eschborn 2018